Ab sofort 3G!
Für Museumsbesuche gilt ab sofort die 3G-Regel, so die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor, die ab 16. August 2021 gilt.
Das heißt: Alle Besucher:innen müssen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein (Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist) und das nachweisen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche, sie brauchen aber einen Kinder- oder Schüler:innenausweis. Das gilt für jeden Museumsbesuch, auch für die Teilnahme an Führungen und museumspädagogischen Angeboten.
Wichtige Infos gibt es bei den Besucherinfos für Stadtmuseum und J. F. Schreiber-Museum. Bitte dran denken: Für die Ausstellung „Streng geheim!“ im Museum im Schwörhaus muss ein Zeitfenster vorgebucht werden.